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   OLG Jena, 12.07.2007 - 7 W 336/07   

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https://dejure.org/2007,11020
OLG Jena, 12.07.2007 - 7 W 336/07 (https://dejure.org/2007,11020)
OLG Jena, Entscheidung vom 12.07.2007 - 7 W 336/07 (https://dejure.org/2007,11020)
OLG Jena, Entscheidung vom 12. Juli 2007 - 7 W 336/07 (https://dejure.org/2007,11020)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    § 109 Abs. 1 ZPO
    Wegfall der Veranlassung für eine Sicherheitsleistung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wegfall der Veranlassung für eine Sicherheitsleistung nach Befriedigung oder erfolgreicher Vollstreckung; Entscheidung des Gerichts bei erstinstanzlicher Zuständigkeit des Rechtspflegers

  • Judicialis

    ZPO § 109 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 109 Abs. 1
    Wegfall der Veranlassung für eine Sicherheitsleistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 1448
  • Rpfleger 2007, 675
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 18.09.1995 - 6 W 26/95
    Auszug aus OLG Jena, 12.07.2007 - 7 W 336/07
    Dies ist nur dann der Fall, wenn der Gläubiger befriedigt ist oder erfolgreich vollstreckt hat (vgl. OLG Düsseldorf, RPfl. 1996, 165).
  • OLG Oldenburg, 05.09.1985 - 1 U 297/82
    Auszug aus OLG Jena, 12.07.2007 - 7 W 336/07
    Der Senat folgt nicht der Ansicht des OLG Oldenburg (RPfl. 1985, 504), nach der die Voraussetzungen des § 109 Abs. 1 ZPO schon dann vorliegen, wenn der Gläubiger vor der Vollstreckung seinerseits Sicherheit geleistet hat, da für den Schuldner die Möglichkeit der Vollstreckungsabwendung durch seine Sicherheitsleistung entfällt.
  • OLG Düsseldorf, 21.07.2008 - 2 W 28/08

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Rückgewähr einer Sicherheitsleistung

    Die Veranlassung für eine prozessuale Sicherheitsleistung ist weggefallen, wenn ein Schaden nicht (mehr) entstehen kann (vgl. OLG Düsseldorf [6. ZS], Rpfleger 1996, 165: OLG Frankfurt, MDR 1987, 239; OLG Jena, NJW-RR 2002, 1505, 1506; MDR 2007, 1448).

    Weder ist das dem Kostenfestsetzungsbeschluss zugrunde liegende landgerichtliche Urteil aufgehoben oder abgeändert worden noch hat die Klägerin - was nach herrschender Meinung ebenfalls dazu führen soll, dass der Anlass für eine vorher vom Schuldner geleistete Sicherheit entfällt (so zu § 720a ZPO: OLG München, JurBüro 1991, 594, 595; Stein/Jonas/Münzberg, a.a.O., § 720a Rdnr. 14.; Zöller/Stöber, ZPO, 26. Aufl., § 720a Rdnr. 10; MünchKommZPO/Krüger, a.a.O., § 720a Rdnr. 5; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 65. Aufl., § 720a Rdnr. 5; zu § 711 ZPO: OLG Oldenburg, MDR 1985, 504; OLG Köln, MDR 1993, 270; Stein/Jonas/Münzberg, a.a.O., § 711 Rdnr. 8; Zöller/Herget, a.a.O., § 109 Rdnr. 3; vgl. ferner Musielak/Foerste, a.a.O., § 109 Rdnr. 5; MünchKommZPO/Giebel, a.a.O., § 109 Rdnr. 11; a. A. OLG Jena, MDR 2007, 1448) - ihrerseits die ihr obliegende Sicherheit geleistet.

  • LG Hamburg, 11.08.2011 - 307 S 34/11

    Zwangsvollstreckung: Herausgabe einer Sicherheitsleistung wegen Wegfalls des

    Der Anlass für die Sicherheitsleistung entfällt, wenn die gesicherten Ansprüche nicht entstanden sind und nicht mehr entstehen können (vgl. Thüringer Oberlandesgericht, Beschl. v. 12.07.2007, 7 W 336/07, MDR 2007, 1448; Thomas/Putzo, ZPO, § 109 Rn. 3a).
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